Tarif des Monats
August 1, 2026

Der Tarif „LKH-BeihilfeUpgrade“ von der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. in der Kategorie Krankenvollversicherung - Beihilfe erhält von ASCORE Analyse die Auszeichnung Tarif des Monats

Mit LKH-BeihilfeUpgrade bietet die Landeskrankenhilfe V.V.a.G. eine leistungsstarke Tariflinie für Beihilfeberechtigte.

Der Grundtarif sichert die beihilfekonformen Restkosten ab und bietet Mehrwerte wie Gesundheitsbonus und Beitragsrückerstattung.

Die Komfort- und Premium-Lösungen ergänzen Beihilfe und Grundtarif gezielt und schließen bestehende Leistungslücken. Im Mittelpunkt stehen ambulante ärztliche, zahnärztliche und stationäre Leistungen – von Sehhilfen und Sehschärfenkorrekturen über Zahnersatz und Kieferorthopädie. Darüber hinaus können Wahlleistungen mit Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer individuell ergänzt werden.

Das Premium-Niveau überzeugt leistungsorientierte Beihilfeberechtigte mit breiter Zusatzabsicherung, etwa durch Erstattungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus sowie Leistungen für Heilpraktiker, Psychotherapie, Hilfs- und Hörmittel, Vorsorge, Kinderwunschbehandlungen und Zahnleistungen. Starke Familienleistungen wie die Beitragsbefreiung für Neugeborene sowie für Eltern während der Elternzeit sind in allen Tarifvarianten enthalten.

LKH-BeihilfeUpgrade – eine Klasse für sich

Die Landeskrankenhilfe hat eine neue Krankenvollversicherung für Beamtenanwärter und Beamte auf den Markt gebracht, die konsequent auf die anspruchsvollen Bedürfnisse der Zielgruppen ausgerichtet ist. Mit LKHBeihilfeUpgrade bietet die LKH eine Absicherung, die leistungsstark, zukunftssicher und anpassbar ist.

Für jeden Wunsch die passgenaue Lösung

Die Produktlinie besteht aus einem umfassenden Restkostentarif sowie den Ergänzungsbausteinen KOMFORT und PREMIUM.

KOMFORT setzt den Fokus auf Sehhilfen und LASIK. Außerdem werden die verbleibenden Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz zu 100 % erstattet.

Dank integriertem Optionsrecht können die Kunden später ohne Gesundheitsprüfung in den PREMIUM-Tarif wechseln. Dieser schließt Beihilfelücken konsequent mit 100 % Erstattung der verbleibenden ambulanten, zahnärztlichen und stationären Kosten, auch über GOÄ/GOZ-Höchstsätze hinaus. Und unabhängig davon, ob die Beihilfe ganz oder nur teilweise leistet.

Weitere Highlights: Beitragsbefreiung für Kind und Elternteil in Elternzeit (6 Monate), umfangreiche Vorsorgeleistungen und eine hohe Beitragsrückerstattung (6 Monatsbeiträge für Anwärter) sowie ein Gesundheitsbonus für Beamte.