Was bedeutet die GOÄ-Reform für Privatversicherte?

Ausgangssituation
Seit der Einführung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) im Jahr 1982 und seiner letzten größeren Aktualisierung im Jahr 1996 sind nun 30 Jahre vergangen. Der aktuelle Punktewert verblieb unverändert bei 5,82873 Cent/Punkt, weshalb die meisten Leistungen vom Basissatz her (1x) heute genauso viel kosten wie damals. Die GOÄ ist somit sowohl medizinisch als auch leistungstechnisch überholt.
Aktuelle Entwicklungen
Wesentliche Änderung innerhalb des neuen GOÄ-Entwurfes
Kernelement der neuen GOÄ ist die Ersetzung der jetzigen Gebührensätze durch sogenannte Zuschläge, die auf preislich festgelegte Leistungen in konkreten Erschwernisfällen hinzukommen können. Der Hauptgrund dieser Umstellung liegt in der Transparenz der entstehenden Kosten selbst. In der derzeit gültigen GOÄ gilt dagegen, dass Ärzte für ihre Leistungen gemäß den GOÄ-Ziffern einen Gebührensatz von bis zu 3,5 anrechnen können. Dieser basiert primär auf der Schwierigkeit und dem Aufwand der jeweiligen Leistung, wobei Ärzte ab der Wahl eines Satzes von 2,3 eine schriftliche Begründung mit beilegen müssen, welche angefochten werden kann. Mit der neuen GOÄ können Ärzte dagegen Leistungen sowie Zuzahlungen, die sogar mehrfach möglich sind (vor allem bei zeitabhängigen Leistungen), in Rechnung stellen lassen, was die Kosten von Behandlungsmaßnahmen schnell in die Höhe treiben kann.
Die voraussichtlichen Änderungen der GOÄ könnten neben der Folge für die Kosten der Behandlungsmaßnahmen auch die Erstattungsfähigkeit einzelner Leistungen innerhalb der PKV-Tarife beeinflussen. Steigende Ausgaben könnten dazu führen, dass private Krankenversicherer ihre Tarife anpassen müssen, indem sie beispielsweise einzelne Leistungen künftig einschränken, um mögliche stärkere Beitragsanpassungen aufgrund der erwarteten Mehrausgaben abzufedern. Das würde unter anderem bedeuten, dass die Höhe von Eigenanteilen von Versicherten steigen könnte.
Nach dem deutschen Ärzteblatt soll sich außerdem eine gemeinsame Kommission aus Vertretern der BÄK, des PKV-Verbandes sowie der Beihilfe nach der Implementierung der neuen GOÄ regelmäßig treffen, um über kontinuierliche Verbesserungen zu beraten. Mit Hilfe des Gesetzgebers soll dann zeitnah über mögliche Aktualisierungen der GOÄ entschieden werden. Dies würde wiederum bedeuten, dass Beitragsanpassungen deutlich häufiger nötig sind, um dem Stand der neuen Gebührenordnung gerecht zu werden.
Die geplante GOÄ-Novellierung wird voraussichtlich das Ausgabevolumen der PKV spürbar erhöhen. In den ersten drei Jahren nach der Einführung wird ein zusätzliches Ausgabevolumen von rund 1,9 Mrd. Euro erwartet. Gekoppelt mit regelmäßig zu rechnenden Aktualisierungen der Gebührenordnung leitet ASCORE daraus eine deutliche Beitragssteigerung bzw. häufigere Beitragsanpassungen ab. Gleichzeitig dürfte die Erstattungsfähigkeit von einzelnen Leistungen eingeschränkt werden. Dies gilt vor allem bei zeitabhängigen Leistungen der GOÄ und möglichen Zuschlägen, wobei hier Anpassungen in den Tarifbedingungen nötig sein können, um den Kostenanstieg zu begrenzen.